Belange der Modellflieger im Auge behalten

MdB Florian Oßner informiert auf Einladung von MdB Zeulner über geplante Neuregelungen für „unbemannte Luftfahrtsysteme“ und „Flugmodelle“ – Ausnahmeregelung für Modellflugplätze gefordert
„Bei der Novellierung der Luftverkehrs-Ordnung brauchen wir eine Lösung, die sowohl den Interessen der Modellflieger als auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Weiterentwicklung von Luftfahrttechnologien gerecht wird“, unterstreicht Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels, Bamberg-Land). „Ein guter Ansatzpunkt wäre dabei sicherlich, für den Luftraum über Modellflugplätzen eine Ausnahmeregelung bei der geplanten Höhenbeschränkung auf 100 Meter zu finden“, so die Politikerin weiter.
Um über die geplanten Neuregelungen zu informieren und den Modellfliegern eine Diskussionsplattform zu geben, hatte MdB Zeulner initiativ für alle Bundestagsabgeordneten Oberfrankens MdB Florian Oßner, Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, und die Hobbypiloten zu einer Diskussionsrunde nach Scheßlitz eingeladen. Zahlreiche Modellflieger hatten sich in den vergangenen Wochen wegen der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geplanten Änderungen an die Bundestagsabgeordnete gewandt. Eine Vielzahl von ihnen kam nach Scheßlitz und zeigte sich erfreut und dankbar, „dass sich MdB Emmi Zeulner des Themas annimmt“.
„Es ist ganz wichtig, dass die Modellflieger auch in Zukunft uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können und dieser tolle Sport nicht durch überzogene Auflagen kaputt gemacht wird. Deswegen müssen ihre Bedenken und Anregungen in die Diskussion und Anhörung zur geplanten Änderung der Luftverkehrs-Ordnung mit einfließen“, betonte die Bundestagsabgeordnete.
MdB Oßner schickte seinen Ausführungen voraus: „Es ist noch in keiner Weise etwas entschieden. Jetzt ist genau die richtige Zeit, um Ihre Belange geltend zu machen.“ Den Modellflug selbst bezeichnete er als ein „Hobby, das einfach Spaß macht“ und versicherte, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt „kein Interesse habe, dies einzuschränken“. Die Interessen der Modellflieger werde man in jedem Fall im Auge behalten.
Mit Blick auf die zunehmenden Gefahren durch die steigende Zahl an Drohnen und Multicoptern und den sich verdichtenden Luftraum sei es jedoch dringend erforderlich, so Oßner, zum Schutz entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das BMVI habe großes Interesse an einer Erweiterung der Möglichkeiten für den Einsatz unbemannter Luftfahrtgeräte zu gewerblichen oder Forschungszwecken.
Im Gegenzug sollten Privatanwender – aber nicht die organisierten Flugsportvereine – stärker reglementiert werden, erklärte der Bundestagsabgeordnete die Hintergründe. Vor allem gehe es darum, einen „Wildwuchs“ bei den Drohnenfliegern zu verhindern. Die Modellflieger ihrerseits fühlen sich gegenüber den Drohnenfliegern ungleich behandelt und machten deshalb in Scheßlitz ihrem Unmut Luft: Nach den aktuell geplanten Änderungen würden „die Falschen“ reglementiert.
Die Modellflieger gaben zu bedenken, dass nach den vorgesehenen Neuregelungen Drohnenflüge erst ab einer Höhe von 100 Metern geahndet werden könnten. Jedoch entstünden auch Gefahren, wenn diese darunter fliegen. Sie forderten deshalb für die geplante Änderung der Verordnung eine Differenzierung von Modellfliegern und Drohnen sowie ob die Flugobjekte gewerblich oder privat genutzt werden. Auch für eine Registrierung von Drohnen und Eigentümern plädierten sie.
„Die Höhenbeschränkung auf 100 Meter ist für uns absolut inakzeptabel. Sie macht unser Hobby unmöglich“, führte  Gerhard Pohl von der Modellfluggruppe Michelau vor Augen. „Das Spiel mit den Naturkräften macht unser Hobby aus.“ Jetzt sei ein Aufstieg bis auf 762 Meter möglich, doch flögen die Hobbypiloten der Vereine ihre Modelle stets auf Sichtweite. Jeder Flug werde protokolliert.
„Dass eine Regelung her muss, da sind wir alle einer Meinung“, räumte Jürgen Christ von der Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels ein. Doch müssten die Drohnenflüge geregelt werden, denn die Modellflieger hätten ihre Bestimmungen bereits. „Es ist alles geregelt, es scheitert am Vollzug“, bemängelte Christ, dass die Regelungen seitens der Luftämter nicht kontrolliert würden. Drastisch schilderte er, welche Konsequenzen die vorgesehene Neuregelung seiner Meinung nach hätte: „Das wäre der Todesstoß für die Modellfluggruppen. Den Vereinen würden die Mitglieder davon laufen und alle würden schwarz fliegen. Der Nachwuchs für die Luftfahrt würde in Zukunft fehlen.“
Christ plädierte für einen Bestandsschutz auf den Modellflugplätzen und dafür, die privaten Drohnenflieger auf die Modellflugplätze zu „zwingen“, dort gebe es eine fachkundige Aufsicht.
„Das sind sehr gute Ansatzpunkte, die wir gerne mitaufnehmen werden“, versicherte MdB Zeulner, die sich gleichzeitig für eine Registrierung für Drohnen aussprach. „Wir wollen mehr Qualität und mehr Sicherheit ins System bringen“, unterstrich MdB Oßner, der betonte, dass die Diskussion mit den Modellfliegern „eine wahnsinnig lehrreiche Veranstaltung“ gewesen sei. „Es hat sich gezeigt, dass mit Blick auf die Interessen der Modellflieger dringender Handlungsbedarf besteht“, so MdB Zeulner. „Ihre Bedenken und Vorschläge werden wir auf jeden Fall an den Bundesverkehrsminister weitergeben und uns dafür einsetzen, dass diese Berücksichtigung finden.“
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Neuregelungen der Luftverkehrs-Ordnung erarbeitet. Mit diesen ist beabsichtigt, den Betrieb von gewerblich eingesetzten Drohnen als so genannte „unbemannte Luftfahrsysteme“ und von privat genutzten Drohnen, die vom geltenden Recht als „Flugmodelle“ behandelt werden, auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Der Betrieb von Flugmodellen insbesondere in Wohngebieten soll dabei verboten werden. Außerdem soll eine Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle ab einer Gesamtmasse von 0,5 Kilogramm eingeführt werden. Darüber hinaus soll künftig eine Lizenz für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ab einer Gesamtmasse von fünf Kilogramm erforderlich sein.
Nach der Abstimmung des Entwurfs in den Bundesressorts folgen die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden, dann der Referentenentwurf. Im Rahmen der Anhörung sind noch Änderungen auf Inhalt und Umfang möglich.

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