Viele ambulante Pflegedienste kämpfen aktuell um ihre Existenz: neben dem Mangel an Pflege-Fachkräften macht ihnen ihre finanzielle Situation zu schaffen. Die Erlöse halten mit den deutlich gestiegenen ↗️Kosten – insbesondere für Energie, Treibstoff ⛽️ 🚙und auch die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 💶🙎🏼♀️🙎🏻♂️– nicht Schritt. Anders gewendet: Die Erhöhung der Entgelte reicht aktuell nicht aus, um die gestiegenen Kosten zu decken – mit der unvermeidlichen Folge von Insolvenzen. 👉🏻Die dringend nötige Abhilfe könnte eine Übertragung der Ausfalls-Regelung, die für stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege gilt, auf die ambulanten Dienste schaffen: falls ein Patient zur Behandlung ins Krankenhaus 🏥muss, erhält ein Pflegeheim drei Tage lang die volle Höhe der Entgelte, ab dem vierten Tag noch 75 Prozent, so sieht es § 87 a SGB XI vor. Ein mobiler Pflegedienst erhält demgegenüber ab Beginn des Krankenhausaufenthalts keinen Cent mehr für den betreffenden Patienten. ❗️Die Regelung des § 87 a SGB XI muss deshalb auf den ambulanten Bereich übertragen werden und hier analoge Anwendung finden.💪🏻 Es geht um die Versorgung der Menschen!🙏🏻
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