350 Millionen Euro für Glasfaserausbau in Gewerbegebieten

MdB Emmi Zeulner: Neues Sonderförderprogramm bringt noch mehr Dynamik in den Breitbandausbau – Kommunen können seit 16. Januar 2017 Anträge einreichen
Das Bundesministerium für Verkehrs und digitale Infrastruktur (BMVI) bringt noch mehr Dynamik für den Breitbandausbau: Es hat ein Sonderförderprogramm für den Glasfaserausbau in Gewerbegebieten gestartet.
„Das ist ein wichtiges Signal für die Kommunen und für den Mittelstand, den wir als Union als zentralen Erfolgsfaktor für Wachstum und Arbeit in Deutschland besonders stärken wollen“, betont MdB Emmi Zeulner zum neuen Förderaufruf des BMVI.
Das BMVI stellt im Rahmen des Sonderprogramms gezielt 350 Millionen Euro bereit, um unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen an das Glasfasernetz anzuschließen. Unterversorgt im Sinne der Förderbedingungen sind Gebiete, in denen die Datenversorgung für Endkunden 30 Mbit/s nicht überschreitet. Kommunen und Landkreise können Projektanträge 16. Januar.2017 einreichen.
Das Sonderprogramm ist Teil des milliardenschweren Bundesförderprogramms Breitbandausbau. Die wichtigsten Fakten rundum das Programm:

  • Im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete wird der Breitbandausbau technologieneutral gefördert, die Mindestgeschwindigkeit wird auf 1 GBit/s (symmetrisch, als Up- und Download) angehoben.
  • Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei einer Million Euro.
  • Das Bundesförderprogramm ist mit den Förderprogrammen der Länder kombinierbar.
  • Da die Förderung im Rahmen des Bundesbreitbandprogramms erfolgt, gelten grundsätzlich die Zuwendungsvoraussetzungen der bestehenden Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren wird aber stark vereinfacht, da keine Bewertung und Reihung der Anträge anhand bestimmter Kriterien erfolgt (kein Scoring-Modell). Vielmehr ist bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen alleine der Zeitpunkt der Antragseinreichung für die Bewilligung ausschlaggebend.
  • Ergänzende Bedingung ist lediglich, dass sich 80 % der im Fördergebiet ansässigen Unternehmen an den Kosten den der Glasfasererschließung mit jeweils 2000 Euro beteiligen. Sie erhalten dafür die Glasfaseranbindung bis in das Innere des Gewerbegebäudes.
  • Die geförderten Kommunen verpflichten sich darüber hinaus, die öffentlichen Flächen des Fördergebietes mit kostenlosem W-LAN auszustatten.Die Anträge werden laut BMVI zügig bearbeitet, die Zusagen sollen schnell erfolgen. Genaue Informationen gibt es auf der Internetseite des BMVI (www.bmvi.de) und unter www.breitbandausschreibungen.de.

„Das Sonderförderprogramm des Bundes ist ein wichtiges Signal für die Kommunen in meinem Wahlkreis. Es geht genau in die richtige Richtung“, stellt MdB Zeulner heraus. „Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, ist es absolut notwendig, dass mittelfristig ein Ausbau der Glasfaserinfrastruktur mit Gigabit-Geschwindigkeit erfolgt. Nur so können Unternehmen hierzulande konkurrenzfähig bleiben. Vor allem ist schnelles Internet ein wichtiger Standortfaktor. Deswegen muss auch die Politik alles daran setzen, die digitalen Netze – ob drahtlos oder drahtgebunden – zukunftsfähig auszubauen. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.“

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