Bundestag berät in erster Lesung Gesetzentwurf zu Cannabis als Medizin

MdB Emmi Zeulner: „Schwerkranken Patienten soll Therapiealternative eröffnet werden“

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für schwerkranke Patienten künftig die Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel auf Cannabis-Basis übernimmt.
Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Hospiz- und Palliativversorgung und für Drogen und Suchtmittel, MdB Emmi Zeulner, zeigt sich erfreut: „In den vergangenen Jahren haben mich immer wieder Zuschriften von Patienten erreicht, die von den hohen Hürden bei der Versorgung mit Cannabis-Medikamenten berichteten. Diese Hürden wollen wir abbauen: Bei schwerwiegenden Erkrankungen soll künftig die Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel auf Cannabis-Basis übernehmen – damit verbessern wir die Versorgungssituation Schwerkranker.“
Zeulner hatte sich seit Beginn ihrer Tätigkeit als Abgeordnete für die Gesetzesänderung stark gemacht. „Gerade für Schmerz- und Palliativpatienten können Arzneimittel auf Cannabis-Basis eine echte Alternative zu den üblichen Behandlungsmethoden sein“, so Zeulner. Und weiter: „Die Gründe, weshalb die Betroffenen bisher selbst für die Therapiekosten aufkommen mussten, sind den Patienten nur schwer zu vermitteln. Ich bin froh, dass wir mit dem neuen Gesetz nun einen Weg gefunden haben.“ Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten vom Parlament beraten werden. Zeulner: „Die Gespräche, die ich in den vergangenen Monaten zum Thema geführt habe, haben mir gezeigt, dass noch viele Fragen offen sind. So müssen wir unter anderem sicherstellen, dass die Ärzte ausreichend über die neue Therapiealternative informiert sind. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns intensiv mit dieser und weiteren Fragen auseinandersetzen.“
Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei bestimmten Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird die Erstattung mit einer Begleiterhebung verbunden. Zudem soll ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen können, um die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität zu ermöglichen.

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