Gesetzentwurf als wichtiger Schritt bei der Drogenbekämpfung der neuen psychoaktiven Stoffe/Legal Highs

MdB Zeulner: „Aus Legal Highs werden Illegal Highs“

„Nicht Handeln war hier keine Option!“, so die Bundestagsabgeordnete ganz deutlich über den am Donnerstag im Bundestag abschließend beratenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG). „Denn die gesamte Gefährlichkeit der sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffe (kurz NpS; auch Legal Highs genannt) ist im Moment noch nicht genau abzuschätzen und wir haben als Politik einen Schutzauftrag, den wir erfüllen müssen. Gerade für die Jugendlichen, die Zielgruppe der Händler sind und die diesen unberechenbaren Substanzen zum Opfer fallen, galt es ein wirksames rechtliches System zu schaffen“, so Zeulner, die die Berichterstatterin für das Thema „Drogen und Sucht“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist.
„Die Schwierigkeit bei dem Thema ist, dass viele nicht wissen, was sich hinter dem Begriff NpS verbirgt und woher die Gefährlichkeit dieser neuen Drogen kommt“, führt Zeulner aus. „Verharmlost werden die „Designerdrogen“ vor allem online in bunten Packungen unter anderem als „Badesalze“, Forschungschemikalien oder Kräutermischungen angeboten und suggerieren über den Begriff „Legal Highs“, dass der Inhalt legal und ungefährlich ist. Ein legaler Rausch, den der Gesetzgeber nicht verbietet und der somit unbedenklich zu sein scheint. Doch nichts könnte weiter davon entfernt sein“, so die Abgeordnete.
Auch die Landeskriminalämter schlagen höchsten Alarm, denn seit 2007 steigen die Fallzahlen in Verbindung mit NpS rasant an. Allein in Bayern ist die Zahl der Einlieferung von Konsumenten aufgrund einer Intoxikation durch NpS von 7 im Jahr 2010 auf 305 Intoxikationen 2015 angestiegen. Auch die Sicherstellungsfälle der Polizei in Bayern sind von 8 im Jahr 2012 auf 1.341 2015 explodiert.
„Bei einem Gespräch mit dem Bayerischen Landeskriminalamt hat sich mir die Schilderung einer Herstellungsart sehr eingeprägt, die eine Gefahr dieser Substanzen deutlich zeigt: bei dem Prozess wird das Trägermaterial, wie zum Beispiel verschiedene Kräuter, in eine Mischtrommel gegeben und mit den psychisch wirksamen Substanzen lose vermengt. Dann kommt es zur Abfüllung, das heißt aber, dass bei den ersten Päckchen sehr viel von den relativ harmlosen leichteren Kräutern sein können, wohingegen die schwereren psychoaktiven Substanzen sich am Boden der Trommel sammeln und dadurch bei den letzten Päckchen eine extrem hohe Potenzierung erfolgt. Diese Unkalkulierbarkeit der jeweiligen Potenz der NpS führt leicht zu Überdosen und ist neben dem einfachen anonymisierten Bestellvorgang über das Inter- oder Darknet einer der Gründe für die Gefährlichkeit“, so die Berichterstatterin für die CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
„Doch warum sind die Stoffe dann noch legal?“ fragt man sich.
Zeulner erklärt dies so: „Im Moment findet ein Wettlauf der Hersteller mit dem Gesetzgeber statt. Wird ein Stoff über das Betäubungsmittelgesetz in die Illegalität überführt, so wird innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden ein neuer synthetischer Stoff, durch eine minimale Veränderung der chemischen Zusammensetzung, hergestellt und es ergibt sich wieder eine zunächst legale Substanz. Deren Aufnahme in das BtMG muss dann wieder in einem aufwändigen Evidenzprozess neu geprüft werden.“ Kurz gesagt: es muss erst eine relevante Anzahl an Konsumenten nachweislich geschädigt worden sein, bevor eine Aufnahme ins Gesetz möglich ist.
„Doch wir konnten ja nicht zugucken, wie gerade junge Menschen geschädigt werden und einfach nur abwarten. Wir mussten diesem „Katz- und Mausspiel“ wirksam entgegen zu treten und die Gesetzeslücke“, so Zeulner.
Kurz gesagt: Das Gesetz macht aus „Legal Highs“ „Illegal Highs“!
Die wichtigsten neuen Ansatzpunkte sind die Folgenden:
Erstens bei dem Verbot ganzer Stoffgruppen und nicht mehr nur einzelner Stoffe. „So erschweren wir es den Herstellern die gezielte Modifikation um der Illegalität zu entkommen“, stellt die Abgeordnete klar.
Zweitens legt der Gesetzentwurf ein umfassendes Verbot des Handels, der Herstellung, der Ein-, Durch-, und Ausfuhr, des Erwerbs, Besitzes und Verabreichens von NpS fest.
Drittens werden den Strafverfolgungsbehörden Instrumente an die Hand gegeben, die ihnen Ermittlung, Sicherstellung, Vernichtung und Handhabe gegen die Hersteller und die Händler erleichtern. Diese geben der Polizei mehr Handlungssicherheit und haben auch eine wichtige präventive Wirkung.
Viertens wurde ein sehr gutes System der Straftatbestände und Strafrahmen geschaffen, dass sowohl in der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit differenziert, als auch dem Umstand gerecht wird, dass für viele Stoffe noch die langjährigen Evidenzstudien fehlen. „Wir unterscheiden bei den Taten eben auch, ob hier gewerbsmäßig gehandelt wird oder ob die NpS an Minderjährige abgegeben werden. Hier fällt die Strafe natürlich höher aus. Diese Unterscheidung ist wichtig, um hier individuell auch wirklich härter gegen den Handel vorzugehen“, so die Berichterstatterin.
„Entscheidend ist, mit dem NpSG nehmen wir diese neuen Stoffe mit Ihrer ganzen Gefährlichkeit ernst und schaffen einen guten Schutz- und Strafrahmen, der so dringend erforderlich ist. Wir konnten nicht weiter zusehen, wie diese neuen Drogen uns überschwemmen und die Zahl der Opfer exponentiell ansteigt. Wir mussten handeln und dies haben wir mit dem neuen Gesetz getan“, Zeulner abschließend.
Um die Wirksamkeit des Gesetzes zu überprüfen und an die jeweils neuen Erkenntnisse anzupassen war es der Abgeordneten auch ein Anliegen die Maßnahmen regelmäßig evaluieren zu lassen.

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