Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe III

Die Hilfe für alle Unternehmen, die von den erweiterten Schließungen betroffen sind.
Denn Sie sind es, die aktuell stellvertretend für unsere gesamte Gesellschaft den wirklich größten Teil der Last übernehmen.
Um die Einschränkungen, die Sie als Betroffene aktuell ertragen müssen ansatzweise auszugleichen, wurde nun die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und der monatliche Erstattungsbetrag der Zuschüsse zu den Fixkosten auf monatlich bis zu 500.000EUR angehoben.
Als Fixkosten werden folgende Kosten gesehen: Mieten und Pacht, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50% sowie andere fortlaufende betriebliche Kosten.

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