Anträge auf Neustarthilfe können gestellt werden!👍

Soloselbständige, z.B. Künstlerinnen und Künstler, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine “Neustarthilfe” von bis zu 7.500 Euro erhalten.

📍 Antragsberechtigt sind alle Soloselbständigen, die keine Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen haben
📍 Förderzeitraum: Januar bis Juni 2021
📍 Fördermaximalbetrag: 7.500 Euro
Erfüllen Soloselbständige die Antragsvoraussetzungen, wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt. Sie beträgt einmalig 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes (=(Jahresumsatz 2019/12) x 6)
📍 Keine Anrechnung auf Grundsicherung
📍 Antragstellung ist ab sofort über diesen Link möglich.
📍 Antragstellung ist persönlich, ohne Steuerberater, möglich

Für weitere Informationen finden Sie hier den Link zu den FAQ der Neustarthilfe.

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