Bürgermeister Löffler setzt sich mit Bundes- und Landespolitikern für Besserstellung der heimischen Glasindustrie ein

Steinbach Stromintensive Unternehmen in ländlichen Regionen werden durch die (Wieder-)Einführung der sogenannten physikalischen Komponente bei der Bemessung des individuellen Netzentgelts gegenüber stromintensiven Unternehmen, deren Standorte in Ballungsregionen mit besserer Infrastruktur liegen, benachteiligt. Denn desto weiter das Unternehmen von dem nächsten Netzknotenpunkt entfernt ist, desto geringer ist der Nachlass im Rahmen des individuellen Netzentgeltes.

Um Verbesserungen für die Glasindustrie in der Rennsteigregion zu erreichen kamen, auf Initiative des Steinbacher Bürgermeisters, Klaus Löffler, die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner zusammen mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Georg Nüsslein, zu einem Werksbesuch zu Wiegand Glas nach Steinbach am Wald. „Wir müssen auf allen Ebenen die Wichtigkeit des Themas hervorheben, um den ländlichen Raum und seine Industrie nicht noch mehr zu schwächen“, so Löffler. Dr. Nüsslein, der zugleich auch Beirat in der Bundesnetzagentur ist, konnte bei dem Besuch von Nikolaus Wiegand Informationen aus erster Hand bekommen und sagte zu, das Thema nochmals in den zuständigen Gremien aufzugreifen. MdB Zeulner bedankte sich für das Signal, nochmal zu überprüfen, welche Stellschrauben man zugunsten der heimischen Glasindustrie nachjustieren könne. „Der Industriestandort Oberfranken muss gestärkt werden und dafür setzen wir uns auch in Berlin ein“, so Zeulner.
„Auch die Glasindustrie hier vor Ort braucht Planungs- und Versorgungssicherheit. Diese müssen wir als Politik gewährleisten. Am Ende des Tages zählt die Gleichstellung der Industrie im ländlichen Raum- und das über Parteigrenzen hinweg“, so Löffler und die Bundespolitiker einstimmig.
Zum Hintergrund:
Weil stromintensive Unternehmen mit ihrem Abnahmeverhalten dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren, können nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) individuelle, das heißt reduzierte, Netzentgelte errechnet und festgelegt werden. Die Höhe bestimmt sich nach § 19 StromNEV. Nach einer Novellierung der StromNEV wird dabei seit 01.01.2014 wieder die sogenannte physikalische Komponente einbezogen. Das heißt, es wird bei der Festlegung der Höhe des individuellen Netzentgelts beachtet, wie weit der Abnehmer vom nächsten Netzknotenpunkt oder grundlastfähigen Kraftwerk entfernt ist und welche Kosten für einen fiktiven Direktleitungsbau anfallen würden. Eine weitere Entfernung bedeutet also, dass voraussichtlich höhere Kosten anfallen werden, denn gerade Unternehmen in ländlichen Regionen ist es immanent, dass sie, im Gegensatz zu Unternehmen in Ballungsgebieten, weiter von Netzknotenpunkten entfernt liegen und so in geringerem Maße von der Reduzierung des Netzentgeltes profitieren.
Berlin, 08.03.2016

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