Bundesförderung: Marktleugast erhält 751.500 Euro für Sanierung der Dreifachturnhalle

MdB Zeulner: „So geht Strukturpolitik für den ländlichen Raum!”

Im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur erhält der Markt Marktleugast für die Sanierung der Dreifachsporthalle und der Sportanlage eine Bundesförderung von über einer dreiviertel Million Euro, insgesamt 751.500 Euro. So können die förderfähigen Gesamtkosten für das Projekt zu 90 Prozent aus Bundesmitteln finanziert werden. „Ich bin sehr froh, dass sich der Einsatz für den ländlichen Raum gelohnt hat und erneut eine Gemeinde aus meinem Wahlkreis bei der nachträglichen Auswahl der Projekte vom Bundesprogramm profitiert. Damit können die förderfähigen Gesamtkosten für die Sanierung der Dreifachsporthalle und der Sportanlage zu 90 Prozent aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Turnhalle in Marktleugast ermöglicht gesellschaftliches Zusammenleben vor Ort, denn sie ist der Mittelpunkt vieler Vereine und Veranstaltungen nicht nur aus der Gemeinde selbst, sondern auch aus dem Umland. So sehen Investitionen in die Zukunft unserer Kommunen aus“, freut sich Emmi Zeulner, zuständige Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels sowie Bamberg-Land.

Die Abgeordnete Zeulner hat sich in ihrer Funktion als zuständige Obfrau im Ausschuss für Bau und Kommunales im Vorfeld intensiv eingesetzt, dass das Programm 2020 neu aufgelegt wird. Auch der Bürgermeister von Marktleugast, Franz Uome, freut sich sehr, dass die Bundesförderung in seine Kommune fließt: „Die Dreifachturnhalle in Marktleugast ist ein wichtiger Treffpunkt für Jung und Alt – mit dieser hohen Fördersumme wird ein starkes Zeichen für unsere Sportfreunde und Ehrenamtlichen gesetzt, die mit viel Engagement ausgezeichnete Vereinsarbeit leisten, die auch nach der Corona-Krise von großer Bedeutung sein wird.“ Im Rahmen dieses Bundesprogrammes werden regelmäßig solche Projekte berücksichtigt, die eine besondere regionale oder überregionale Bedeutung haben und im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration einen hohen Stellenwert in der Gemeinde aufweisen. „Ein herzliches Dankeschön geht an den Bürgermeister von Marktleugast, Franz Uome, der sich stets mit viel Herzblut und Tatkraft für seine “Leucherzer” einsetzt und seine Gemeinde auch in schwierigem Fahrwasser souverän lenkt. Mein Dank geht auch an alle Beteiligten, darunter auch Herrn Leo Pelzl als Vorsitzenden des TV Marktleugast und an den Dritten Bürgermeister, Clemens Friedrich (stellvertretend für den gesamten Marktgemeinderat) für das herausragende ehrenamtliche Engagement, das Marktleugast lebens- und liebeswert macht“, so die Abgeordnete abschließend.

Der Bundestagabgeordneten ist es ein besonderes Anliegen, dass vor allem kleinere Kommunen, die an der Landkreisgrenze liegen, in diesem Programm berücksichtigt werden. Denn so geht Strukturpolitik: Dort, wo Landkreisgrenzen aufeinandertreffen und die Oberzentren weiter entfernt sind, sind die Herausforderungen für die Kommunalpolitik, aber auch die Vereine besonders groß. Hier setzt das Bundesprogramm an und unterstützt mit einer 90-prozentigen Förderung die Menschen vor Ort, ein attraktives Vereinsleben gestalten zu können.

 

Hintergrund:

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Seitdem wurde das Programm mehrfach mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausgestattet. Im Sommer des Jahres 2020 wurde der Projektförderung zur Sanierung kommunaler Einrichtungen 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zuletzt hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 erneut Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, weshalb erneut Projekte die Förderung erhalten können. Das Programm, das durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt wird, unterstützt Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Der Bund fördert die Gemeinden dazu grundsätzlich mit einer Förderquote von 45%, in Ausnahmefällen sogar mit 90% der Projektkosten.

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