Bundestag berät in erster Lesung Gesetz zur Bekämpfung von Legal Highs

MdB Zeulner: „Wichtiger Schritt zum Schutz vor unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren“

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) beraten. Da bisher nicht sämtliche dieser Stoffe vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden konnten, sind diese auch als sogenannte Legal Highs bekannt.
„Gespräche mit Vertretern der Polizei und des Kreisjugendrings haben gezeigt, wie wichtig eine wasserdichte gesetzliche Regelung ist, um dem Markt mit den gefährlichen psychoaktiven Substanzen Herr zu werden“, so die Berichterstatterin für Drogen und Suchtmittel der CDU/CSU-Fraktion, MdB Emmi Zeulner. „Seit geraumer Zeit setze ich mich deswegen für ein umfassendes Verbot neuer psychoaktiver Stoffe – kurz NPS – ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein wirksames Instrumentarium gegen die Verbreitung dieser Stoffe gefunden.“
Der Konsum der Stoffe, die online unter Schlagwörtern wie „Kräutermischungen“ oder „Badesalze“ erhältlich sind, hat im vergangenen Jahr in Deutschland 39 Menschen das Leben gekostet. Legal Highs können zu Herzrasen, Unruhe, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen führen. „Händler und Hersteller verschleiern mit irreführenden Bezeichnungen die gesundheitlichen Gefahren, die von den Stoffen ausgehen“, warnt Zeulner. „Auch in meinem Wahlkreis Kulmbach ist es im vergangenen Sommer zu zwei tragischen Todesfällen gekommen. Ich bin überzeugt, dass mit der anstrebten Regelung vor allem Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den unkalkulierbaren Risiken geschützt sein werden. Ich werde mich in den anstehenden Beratungen für eine rasche Umsetzung stark machen.“
Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit NPS und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel des Entwurfs ist es, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit einzuschränken.

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