Bundestag beschließt Stärkung des Meister-BAföG

MdB Emmi Zeulner:  „Wichtiger Beitrag für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“
Berlin Das „Meister-Bafög“ hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte vorzuweisen. Seit seiner Einführung im Jahre 1996 wurden ca. 1,7 Mio. Menschen mit rund 7 Mrd. Euro gefördert. Der Deutsche Bundestag hat heute in dritter Lesung die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch „Meister-BAföG“ genannt, beschlossen. Es beinhaltet deutliche Verbesserungen bei den AFBG-Leistungen.
„Mit der Novelle setzen wir ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland: Unser Ziel ist es, junge Menschen für eine betriebliche Berufsausbildung zu begeistern. Wir wollen motivieren und unterstützen und vor allem aufzeigen, dass mit einer Berufsausbildung alle Wege offen stehen“, so MdB Emmi Zeulner, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels und Bamberg-Land, und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit.
Das Gesetz sieht ab dem 1. August 2016 deutliche Leistungsverbesserungen vor. So steigt unter anderem der einheitliche Zuschussanteil für den Basisunterhaltsbeitrag von bisher 44 Prozent auf 50 Prozent, der Zuschuss zum Maßnahmenbeitrag von bisher 30,5 Prozent auf nun 40 Prozent an. Zudem erhöhen sich der „Erfolgsbonus“ bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme von 25 Prozent auf künftig 40 Prozent. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird erhöht, die Vereinbarkeit von Aufstiegsfortbildung, Beruf und Familie verbessert.
„Mit der substantiellen Stärkung des ‚Meister-BAföG‘ machen wir deutlich, dass sich Leistung lohnt und berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind. Wir müssen weg von dem Bild, dass in erster Linie akademische Abschlüsse anzustreben sind. Deutschland braucht auch weiterhin bestens ausgebildete Fachkräfte“, unterstreicht Zeulner.
Die CSU-Landesgruppe hat bereits vor einem Jahr bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth eine deutliche Stärkung der beruflichen Bildung gefordert. „Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss setzen wir genau das um“, betont Zeulner abschließend.
Hintergrund:
(Quelle: Homepage Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Am 01.01.2015 ist das 25. BAföGÄndG in Kraft getreten. Damit verbessert sich parallel zum BAföG auch die Unterhaltsförderung bei Vollzeitmaßnahmen im AFBG, dem sog. Meister-BAföG, zum 01.08.2016:

  • Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 Satz 2 AFBG erhöht sich dadurch von 697 Euro auf 760 Euro um rd. 9 Prozent
  • Die Einkommensfreibeträge erhöhen sich im AFBG ab diesem Zeitpunkt ebenfalls (z.B. für den Teilnehmer von 255 Euro auf 290 Euro)

Das AFBG fördert die berufliche Qualifizierung und den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung etwa zum Meister, Techniker oder Fachwirt. Es stärkt die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und belohnt den erfolgreichen Abschluss. Für potenzielle Existenzgründer bietet es zudem einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten so rd. 1,5 Millionen berufliche Aufstiege mit einer Förderleistung von insgesamt rd. 6,3 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert werden.
Berlin, 26.02.2016

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