Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition muss es in Deutschland nun möglichst rasch Neuwahlen geben. Dies eröffnet auch die Chance, die Krankenhausreform neu aufzusetzen und dabei auf die Vorschläge der Länder und die Bedürfnisse der Praxis einzugehen. So bedarf es einer Überbrückungsfinanzierung, die sicherstellt, dass es keinen kalten Strukturwandel gibt. Die Krankenhäuser benötigen jetzt eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung, um ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern. Die geplante Vorhaltefinanzierung muss von den Fallzahlen und Mindestvorhaltzahlen entkoppelt werden. In diesem Zug müssen die Sicherstellungszuschläge geprüft werden. Schließlich bedarf es mehr Ausnahmemöglichkeiten zugunsten der Krankenhausplanungsbehörden als bisher im KHVVG vorgesehen. Nach dem komplett verkorksten Gesetzgebungsprozess muss in dieser für die Menschen elementar wichtigen Frage nun die Gunst der Stunde genutzt werden: für eine Neuauflage der Reform im Konsens, in Partnerschaft und auf Augenhöhe!
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