GPA-Botschaft der Woche

➡️ Um die ambulante Versorgung sicherzustellen, steht den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung ein differenziert bestückter Instrumentenkasten zur Verfügung. 📍 Im Bereich der niedergelassenen Allgemeinmediziner wird Unterversorgung angenommen, wenn 75 Prozent oder weniger der Hausarztsitze in einer Planungsregion besetzt sind. Im Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte dagegen wird eine Unterversorgung erst dann angenommen, wenn 50 Prozent oder weniger der Arztsitze besetzt sind. ❌⤵️ 👉🏼Da Kinder- und Jugendärzte sozusagen die Hausärzte für unter 18-Jährige sind, ist diese Regelung unverständlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte die Schwellenwerte daher angleichen und Unterversorgung sowohl im niedergelassenen allgemeinärztlichen wie im pädiatrischen Bereich bereits ab einem Versorgungsgrad von 75 % definieren. 🟢💪🏼 Die KVen können dann früher eingreifen, schneller Anreize zur Wiederbesetzung der Arztsitze setzen und so die Versorgung verbessern.✔️

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