Klarstellung zur November-/Dezemberhilfe für Kosmetikstudios

MdB Emmi Zeulner: „Ich freue mich, dass meine Kritikpunkte vom Bundeswirtschaftsministerium berücksichtigt wurden und es jetzt Verbesserungen für unsere Kosmetikstudios gibt.“

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt in den Richtlinien (FAQs) zur November- und Dezemberhilfe nun eindeutig klar, dass Kosmetikstudios nicht als Mischbetrieb gelten, solange sie ihre Kosmetikprodukte nur begleitend zu ihren Behandlungen verkaufen. Lange war es strittig, ob Kosmetikstudios, die neben ihren Behandlungen auch Kosmetikprodukte verkaufen, als Mischbetriebe oder als direkt betroffene Unternehmen gelten. Wurden sie als Mischbetriebe eingestuft, so durften die Umsätze, die sie aus dem Verkauf von Kosmetikprodukten erzielt haben, nicht über 20 Prozent des Gesamtumsatzes liegen. Hierdurch verloren viele Kosmetiksalons ihren Anspruch auf die November- und Dezemberhilfe, obwohl sie im November und Dezember 2020 schließen mussten.

Für eine entsprechende Anpassung der Richtlinien hatte sich die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner seit Beginn des Lockdowns immer wieder eingesetzt: „Es hatten sich aus meinem Wahlkreis einige Betroffene an mich gewandt und um meine Unterstützung gebeten. Ich habe das Anliegen immer wieder an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen und mich sehr dafür eingesetzt. Daher freue ich mich sehr, dass jetzt nach dem langen Einsatz die Klarstellung vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums kam.“

Auf der Website zur Novemberhilfe wurde nun eindeutig klargestellt, dass solange das Kosmetikstudio den Verkauf von Pflegeprodukten im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen anbietet und somit durch die Schließung im November und Dezember 2020 der Verkauf faktisch nicht mehr möglich war, das Kosmetikstudio als direkt betroffen gilt. Sollten die Kosmetikstudios in dieser Zeit durch den Verkauf von Gutscheinen oder Pflegeprodukten, die sie ausgeliefert haben, dennoch Umsätze erzielt haben, sind diese trotzdem unschädlich für die Antragsberechtigung. Diese Umsätze werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes aus November und Dezember 2019 nicht auf die November- und Dezemberhilfe angerechnet.

„Unsere Kosmetikerinnen und Kosmetiker waren bereits im ersten Lockdown direkt betroffen und mussten nun seit November erneut schließen. Sie sind somit unverschuldet in eine schwierige Lage gerutscht und brauchen daher unsere Unterstützung. Deswegen war es mir so wichtig, dass hier auch der Einsatz und Versuch von vielen, trotz der Schließung weiterhin Pflegeprodukte zu verkaufen, nicht bestraft wird. Ich hoffe nun, dass die Unklarheiten ausgeräumt sind und somit die Kosmetikstudios ebenfalls die Anträge auf die November- und Dezemberhilfe stellen werden“, so die Abgeordnete abschließend.

 

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