MdB Emmi Zeulner: „Das parlamentarische Verfahren hat dieses Gesetz spürbar verbessert!“

„Das Strucksche Gesetz hat sich bewahrheitet: Das parlamentarische Verfahren hat dieses Gesetz an entscheidenden Stellen verändert und verbessert. Wir stabilisieren die Beiträge gesetzliche Krankenversicherung für die Beitragszahler, ohne dabei die Versorgung aus dem Blick zu verlieren.“ Mit diesen Worten bewertet die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner das verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das sie für die CDU/CSU-Fraktion mitverhandelt hat. „Die Dynamik der Finanzsituation musste gestoppt werden. Es ist richtig, dass wir wieder zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zurückkommen, damit sich der Zusatzbeitrag der gesetzlich Versicherten nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppelt“, so Zeulner. Wie besorgniserregend die Entwicklung des Defizits war, hat sich selbst in den Verhandlungen nochmal gezeigt, als der Finanzbedarf von ursprünglich angenommenen 15 Milliarden Euro letztlich auf 18,8 Milliarden Euro korrigiert werden musste.

Ein wesentlicher Verhandlungserfolg ist aus Sicht Zeulners der Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger. „Ein Erfolg war hier so wichtig, weil das eine gesamtgesellschaftliche Leistung ist, bei der der Bund in Verantwortung steht. Es ist demokratierelevant, dass die Menschen merken, dass auch der Bund sich hier einbringt. Deshalb haben wir alles darangesetzt, dass statt der vorgesehenen 250 Millionen Euro 2027 jetzt 1 Milliarde von Seiten des Bundes geleistet wird!“, so die Gesundheitspolitikerin. „Im Zusammenspiel mit der teilweisen Rücknahme des geplanten Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung haben wir hier einen guten Aufschlag gemacht und erfolgreich gekämpft“, so Zeulner. „Für mich bleibt klar: diese Leistungen müssen langfristig vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht dauerhaft den Beitragszahlern aufgebürdet werden.“

Ein besonderes Anliegen war Zeulner außerdem die beitragsfreie Familienversicherung. Die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen konnten im parlamentarischen Verfahren deutlich abgemildert werden. Der zusätzliche Beitrag wurde von 3,5 auf 2,5 Prozent reduziert. Gleichzeitig werden künftig Kinder bis zum vollendeten zwölften statt nur bis zum siebten Lebensjahr berücksichtigt. „Ich habe mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, die geplanten Einschränkungen bei der Familienversicherung vollständig zurückzunehmen. Denn wenn zwei Menschen sich vereinbaren, füreinander einzustehen und darauf ihr Lebensmodell aufbauen, dann ist das ein großer Wert, den ich sehr schätze. Hier hätte ich gerne noch mehr erreicht“, so die Abgeordnete. Sie erkenne die Verbesserungen als wichtigen Schritt an, bedauere aber, dass sich ihre Forderung nach einem umfassenden Bestandsschutz für Versicherte ab 55 Jahren nicht durchsetzen ließ.

In der Versorgung konnten nach Angaben der Gesundheitspolitikerin wichtige Änderungen erreicht werden. „Der Bestandsschutz für bereits tätige Master of Science in der Kieferorthopädie wurde gesichert. Gleichzeitig haben wir tragfähige Übergangsregelungen geschaffen und die Selbstverwaltung beauftragt, vergleichbare Qualifikationen angemessen zu bewerten. Damit sichern wir Versorgungsqualität und Planungssicherheit gleichermaßen.“ Der Kabinettsentwurf hatte noch einen Facharztvorbehalt vorgesehen, der zum Wegfall vieler Praxen gesorgt hätte.
Als Kommunalpolitikerin ist sich Zeulner der Bedeutung der Krankenhäuser für die Versorgung vor Ort bewusst. Hier lag ein weiterer Schwerpunkt der Verhandlungen und für Krankenhäuser und andere Leistungserbringer konnten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. „Wir ziehen bei den Krankenhäusern mit den anderen Leistungsbereichen gleich und legen auch hier die Grundlohnrate minus ein Prozent für die Vergütungsverhandlungen zugrunde – nicht, wie zunächst vorgesehen den niedrigeren Orientierungswert. Die hälftige Tarifrefinanzierung steht auch weiterhin fest“, so Zeulner. „Darüber hinaus entwickeln wir die Personalbemessung praxisgerechter weiter. Unter anderem überprüfen wir wirtschaftliche Fehlanreize im Zusammenhang mit den Pflegepersonaluntergrenzen und stellen gleichzeitig klar, dass Krankenhäuser dauerhaft für eine gute Personalbesetzung sorgen müssen. Zudem werden pflegeentlastende Maßnahmen nicht abrupt beendet, sondern schrittweise zurückgeführt. Das sind wichtige Signale.“

Auch tarifgebundene Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge, der häuslichen Krankenpflege, der Haushaltshilfe sowie der außerklinischen Intensivpflege profitieren künftig von einer hälftigen Tarifrefinanzierung. „Hier ist ein Gleichziehen mit dem stationären Bereich entscheidend, um keine Sogwirkung in den stationären Bereich zu befeuern. Ein Erfolg der Verhandlungen.“ Ein weiterer Erfolg ist aus Sicht Zeulners der gemeinsam beschlossene Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung. Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sollen künftig extrabudgetär vergütet werden. Außerdem erhält der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag, weitere vulnerable Patientengruppen zu benennen, deren Behandlung ebenfalls extrabudgetär vergütet werden soll. „Für mich bleibt entscheidend, dass wir die Menschen mit ihren Sorgen ernstnehmen und die Versorgung, aber zeitgleich auch die Finanzierung, im Blick haben“, so die Abgeordnete. „Deswegen war mir die psychotherapeutische Versorgung nochmal ein großes Anliegen und mit dem Entschließungsantrag stellen wir genau die richtigen Weichen!“ Das Ganze wird in einem der nächsten Gesetze in diesem Jahr direkt umgesetzt.
„Dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, sondern ein wichtiger Zwischenschritt. Wir stabilisieren die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, stärken gleichzeitig die Versorgung und verbessern den ursprünglichen Gesetzentwurf an zahlreichen entscheidenden Stellen. Klar ist aber auch: Die strukturellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems bleiben bestehen. Deshalb müssen wir die notwendigen Strukturreformen konsequent fortsetzen“, so Zeulner abschließend.

Hintergrund
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Maßnahmen umgesetzt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Qualität und Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen erhalten bleiben. Das Gesetz ist Teil eines umfassenderen Reformprozesses. Weitere Strukturreformen sollen auf Grundlage der Arbeit der Finanzkommission Gesundheit folgen, um die Versorgungslandschaft und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig tragfähig zu sichern.

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