Mehr Schutz vor K.O.-Tropfen und Lachgasmissbrauch – Bundestag beschließt Reform des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

MdB Zeulner: „Gerade junge Menschen sollen feiern können – ohne Angst.“

„Die Menschen sollen feiern können – ohne Angst“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) zur Verabschiedung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Dass K.O.-Tropfen in Deutschland bislang so leicht zu beschaffen waren, war ein sicherheitspolitisches und gesellschaftliches Risiko – vor allem für Frauen und Mädchen“, betont Emmi Zeulner. Denn in den meisten Fällen sind Frauen die Betroffenen, wenn es infolge des Einsatzes von K.O.-Tropfen zu sexuellen Übergriffen oder anderen Straftaten kommt. „Die Substanzen können Menschen binnen Minuten willenlos, bewusstlos und vor allem auch erinnerungslos machen. Neben den körperlichen Schäden sind es insbesondere die seelischen Schäden, die die Opfer lange verfolgen“, so die Gesundheitsexpertin. „Mit dem neuen Gesetz ziehen wir klare Grenzen: Wir schränken Herstellung, Handel und Vertrieb der gefährlichsten Substanzen massiv ein und machen damit das gezielte Betäuben von Menschen deutlich schwerer. Gerade auch Frauen und Mädchen sollen feiern können, ohne Angst haben zu müssen.“ In Regionen wie Oberfranken, in denen das gesellschaftliche Leben stark von Kirchweihen, Bierfesten und großen Vereinsveranstaltungen geprägt ist, hat das Gesetz eine unmittelbare Wirkung: „Wir stärken die Sicherheit dort, wo Menschen zusammenkommen – ob in der Disco, der Sandkerwa oder der Dorfkirchweih. Jede Frau, jedes Mädchen und jeder Jugendliche soll sich dort vor solchen Übergriffen geschützt fühlen“, so Zeulner, die als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU im Bundestag an der Ausgestaltung der Reform mitgewirkt hat. Im Zentrum stand dabei ein Ziel, das Zeulner bereits in der vergangenen Wahlperiode als Mitglied der Jungen Gruppe mit Nachdruck gefordert hatte: ein deutlich besserer Schutz von Frauen und jungen Mädchen vor chemischer Gewalt.

Strengeres Vorgehen auch gegen Lachgas-Missbrauch
Neben K.O.-Tropfen umfasst das Gesetz auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen den Missbrauch von Lachgas. Die Abgabe an Minderjährige wird verboten, große Kartuschen ab 8,4 Gramm unterliegen einem generellen Umgangsverbot, und der Verkauf über Automaten oder den Versandhandel an private Endkunden wird untersagt. „Lachgas ist keine harmlose Spaßdroge, und vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger derart missbraucht werden. Wir erleben zunehmend schwere Gefährdungen, gerade bei Jugendlichen – von Bewusstlosigkeit bis zu neurologischen Schäden. Mit klaren Regeln sorgen wir für mehr Sicherheit und Schutz“, so Zeulner. „Wichtig war uns aber zugleich auch, dass die industrielle, gewerbliche und wissenschaftliche Nutzung der Substanzen gesichert ist – ein zentraler Punkt für die bayerische und oberfränkische Wirtschaft, für die unter anderem der Kauf und Einsatz von Sahnekartuschen weiter praktikabel bleiben muss.“
Zeulner betont: „Diese Reform ist ein wichtiger Fortschritt. Sie schützt Gesundheit, Selbstbestimmung und Sicherheit – und sie schützt die Menschen in unseren Gemeinden, im Alltag und auf den Festen, die unser oberfränkisches Lebensgefühl ausmachen.“

Hintergrund: Weiteres Verfahren
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. Dezember 2025 über die Reform entscheiden. Nach einer vorgesehenen Übergangsfrist von drei Monaten soll das Gesetz im April 2026 in Kraft treten.

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