Berlin (ots) – Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, und die zuständige Berichterstatterin Emmi Zeulner:
„Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender. Unabhängig davon, wo die Menschen ihren Lebensabend verbringen – ob in ihrem eigenen Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung, im Hospiz oder im Krankenhaus -, können sie sich künftig auf eine bessere Versorgung verlassen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen konnten wir gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf des Ministeriums noch entscheidende Verbesserungen erreichen.
Jährlich sterben mehr als 400.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern. Da jedoch nur 15 Prozent der Häuser über eine Palliativstation verfügen, wird diesen künftig über ein Zusatzentgelt die Möglichkeit eröffnet, fachlich vielfältige Palliativdienste bereitzustellen. Mit diesen Diensten können auch in Häusern ohne eigene Palliativstation die Patienten eine geeignete Schmerztherapie und menschliche Begleitung erhalten. Kleine Krankenhäuser können den Dienst auch über Kooperationen organisieren.
Des Weiteren verbessern wir die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste. Wir stellen sicher, dass sich die Krankenkassen künftig nicht nur an den Personal-, sondern auch den Sachkosten der Dienste beteiligen. Davon werden vor allem Hospizdienste im ländlichen Raum profitieren, die oftmals lange Anfahrtswege haben. Durch die bessere finanzielle Ausstattung haben die Hospizdienste auch mehr Spielräume, etwa um die Trauerbegleitung von Angehörigen mit zu unterstützen.
Schließlich können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse über die Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung beraten lassen. Zu dieser Beratungsleistung zählen auch Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht.
Eine wichtige Forderung, die in den vergangenen Monaten an uns herangetragen wurde, ist die Qualitätssicherung. Diese haben wir aufgegriffen. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass das hohe Niveau der Hospiz- und Palliativversorgung in den verschiedenen Sektoren gesichert und ausgebaut wird.
Um zu gewährleisten, dass die beschlossenen Maßnahmen wie vorgesehen greifen, sind im Gesetz umfassende Berichtspflichten und Überprüfungen vorgesehen. So können wir die Entwicklung weiter im Blick behalten.
Bereits heute leisten die zahlreichen Ehrenamtlichen der Hospizbewegung unschätzbar wertvolle Arbeit bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender. Sie sind und bleiben eine Säule der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und verdienen unseren ganzen Respekt.“
Berlin, 05.11.2015