Ja, wir müssen beim Thema Impfen noch nachsteuern und es bleibt eine große Herausforderung. Aber gerade deswegen dürfen wir nicht nachlassen und müssen das System weiter im Sinne derer verbessern, die sich impfen lassen möchten bzw. auf die Impfung angewiesen sind. Wir brauchen zeitnahe Lösungen, um die Impfstrategie wirkungsvoll umzusetzen und anzupassen. Hierbei gilt es, dass wir, sobald genug Impfstoff vorhanden ist, gerade auch an die denken, die an einer schweren Krankheit leiden, aber durch das derzeitige „Raster“ der Impfverordnung fallen, weil Sie das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben. Deswegen bin ich froh, dass heute um 15.00 Uhr im Bundesanzeiger die neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) veröffentlicht wurde. 👍🏻🙏🏻Hier wurde ein mir besonders wichtiges Anliegen aufgenommen, dass ich in den letzten Wochen immer wieder an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn herangetragen habe: Die Anpassung der Prioritätengruppen, so dass es jetzt auch ermöglicht wird, Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, prioritär zu impfen. Diese Einzelfallentscheidung ist für viele jüngere Schwerkranke eine große Chance und ich hoffe, dass hiervon auch Gebrauch gemacht wird. 💪🏻
Bundesanzeiger-BMG-Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung