Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung: 2./3. Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Petra Pau, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
Ich habe mich heute entschieden, für den vorgenannten Gesetzentwurf und damit auch gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Abgeordneten Helling-Plahr und Künast u.a. zu stimmen.
Ich möchte meine grundsätzlich ablehnende Position zur geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung zu Protokoll geben. Ich akzeptiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 und erkenne an, dass es von Seiten des Gesetzgebers einen Regelungsbedarf gibt, um die Selbstbestimmung von Sterbewilligen gesetzlich zu schützen.
Deswegen ist es für mich auch keine Lösung, keinem der Gesetzentwürfe zuzustimmen und die Suizidbeihilfe ungeregelt zu lassen.
Dennoch ist es mir wichtig, meine Zustimmung, aber auch Bedenken in Form einer Protokollerklärung abzugeben.
Aus tiefem Herzen empfinde ich die große Sorge, dass der assistierte Suizid zu einer gesellschaftlich akzeptierten Alternative wird – gerade für Pflegebedürftige, junge und alte Kranke in unserem Land. Dabei müssen wir anerkennen, dass aufgrund des demographischen Wandels und der Mangels an ausreichend pflegerischer Versorgung hier grundlegender Handlungsbedarf besteht. Hier brauchen wir weitergehende gesetzliche Regelungen, die ich persönlich auch immer wieder massiv anmahne. Dazu braucht es eine Revolution in der Pflege und einen Wandel in der Gesellschaft, hin zur Kultur der Caring communities.
Es gilt, alle Anstrengungen in eine gute Versorgung zu legen, um den Menschen ein Sicherheitsnetz bieten zu können, durch das sie sich nicht gedrängt fühlen, eine Alternative wählen zu müssen.
Mit dem Gesetzentwurf um die Kolleginnen Helling-Plahr und Künast setzen wir ein fatales Signal für kranke und ältere Menschen. Denn sich gegen das Leben zu entscheiden, darf nie einfacher sein, als sich für das Leben zu entscheiden.
Menschen sollen sich nicht als Ausweg und weil sie niemandem zur Last fallen wollen, gegen das Leben entscheiden, sondern sie sollen spüren, dass wir als Gesellschaft auch in dieser schwierigen Zeit für sie da sind und einen Rahmen schaffen, der das Leben bis zum Ende lebenswert macht.