Persönliche Erklärung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a) nach §31 GOBT (TOP 1 am 18.03.2025) (Drs.20/15096)

Ich bin mit drei Kernforderungen in meinen Wahlkampf gezogen:

1. Eine verteidigungsfähige Bundeswehr: Wir müssen das NATO-Ziel von 2 % des BIP für Verteidigungsausgaben erfüllen, um die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte sicherzustellen.
2. Eine Korrektur der fehlgeleiteten Migrationspolitik seit 2015: Wer keine gültigen Einreisedokumente hat, darf unsere Grenze nicht passieren. Wer sich nicht integrieren will – etwa durch Straffälligkeit -, muss unser Land verlassen.
3. Eine leistungsgerechte Wirtschaftspolitik, die den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähig macht: Bürgergeld soll nur denjenigen zustehen, die tatsächlich nicht arbeiten können. Gleichzeitig brauchen wir spürbare Steuer- und Bürokratieentlastungen für die hart arbeitende Mitte und die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land.

Diese zentralen Forderungen finden sich im Sondierungspapier der CDU/CSU und der SPD wieder. Besonders in der Migrationspolitik ist die SPD auf unsere konsequente, aber notwendige Linie eingeschwenkt. Für die Stärkung des Standorts Deutschland und eine Politik, die die Fleißigen in den Mittelpunkt stellt, bietet das Sondierungspapier zudem erste richtige Ansätze. Diese Chance auf eine Wende in der Migrations- und Wirtschaftspolitik dürfen wir nicht vergeben.

Für mich sind drei gesellschaftspolitische Punkte wesentlich im Zusammenhang mit der heutigen Debatte: Zum einen eine gravierend veränderte Weltlage in der Form, dass Trump nicht mehr vollumfänglich bereit ist, für Europa und seine Partner einzustehen. Zum anderen, der klare Wille, diese Schulden in Verbindung mit Reformen aufzunehmen, die Einsparungen bringen, vor allem beim Bürgergeld, Migration aber auch in der Struktur des Staates. Sowie abschließend die Einsicht, dass auf der Bundesebene beispielsweise neue Gesetze nur unter dem Prinzip der „Konnexität“ beschlossen werden dürfen, sprich „Wer bestellt, der bezahlt“. Das ist wesentlich für unsere Kommunen und unsere Städte, Märkte und Gemeinden, denn diese müssen handlungsfähig in ihren Aufgaben bleiben.

Auch vor diesem Hintergrund werde ich dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen, möchte aber auch meine klaren Erwartungen hinsichtlich des Einsatzes der Mittel formulieren.

Die Umsetzung der Wende in der Migrations- und Wirtschaftspolitik hat einen hohen Preis. Investitionen, auch in unsere Infrastruktur, sind notwendig. Ich hätte es für geboten gehalten, die dafür erforderlichen Mittel zunächst durch eine Verschlankung des Staatsapparates, Planungsvereinfachungen und Einsparungen – insbesondere in der Migrationspolitik – zu mobilisieren. Und in der Folge für die Unternehmerinnen und Unternehmer einen planbaren Infrastrukturfonds aufzulegen.

Das zur Abstimmung stehende Finanzpaket erhöht den Handlungsdruck, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Denn die Frage, ob unsere öffentlichen Finanzen trotz der zusätzlichen Kreditbelastung für kommende Generationen tragfähig bleiben, hängt davon ab, welche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschland und Europa dieser Belastung entgegensetzen können. Auch die Entwicklung der Zinsbelastung des Bundeshaushalts und die Frage, ob sich die jüngsten Zinsaufschläge verfestigen oder wieder reduzieren, hängt – ebenso wie die möglichen Folgewirkungen auf die Staaten der europäischen Währungsunion – maßgeblich von den Wachstumsperspektiven der deutschen Volkswirtschaft in den kommenden Jahren ab.
Diese notwendige Steigerung des Potenzialwachstums wird nicht durch Mehrausgaben erreicht, sondern einzig und allein dadurch, dass der Standort Deutschland wieder strukturell wettbewerbsfähig gemacht wird. Die notwendigen Strukturreformen – hin zu steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit, weniger Bürokratie und Berichtspflichten sowie echten Reformen im Steuer- und Sozialsystem – sind daher die zwingende Konsequenz aus den heute zu treffenden finanzpolitischen Entscheidungen.

Auch der Handlungsdruck im Bundeshaushalt wird allein durch die zusätzliche Zinsbelastung sowie die nationalen und europäischen Verschuldungsregeln hoch bleiben. Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf darf nicht dazu führen, diesen Handlungsdruck durch Verschiebungen im Haushalt zulasten künftiger Generationen zu verringern. Die für die Ertüchtigung der Infrastruktur vorgesehenen Kredite müssen daher im Rahmen der folgenden einfachgesetzlichen Regelungen mit einem verbindlichen Tilgungsplan unterlegt werden. Zudem muss die Ausnahme verteidigungsrelevanter Bereiche von der Schuldenbremse eng begrenzt bleiben, und mögliche Interpretationsspielräume sollten gegebenenfalls gesetzlich strikt eingeschränkt werden. Mit Blick auf die Stabilität der Europäischen Währungsunion darf es nicht zu einer dauerhaften Lockerung der europäischen Verschuldungsregeln kommen.

Sicherheit und Verteidigung sind Kernaufgaben des Staates und müssen aus den laufenden Einnahmen finanziert werden – nicht dauerhaft über Kredite. Daher muss die Struktur des Bundeshaushalts so angepasst werden, dass dies mittelfristig wieder möglich ist.

Mit meiner Zustimmung verbinde ich die klare Erwartung, dass die notwendigen Reformen in der Wirtschafts-, Finanz- und Migrationspolitik entschlossen umgesetzt werden. Die heutigen Entscheidungen müssen die Weichen für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und souveräne Bundesrepublik Deutschland stellen – im Interesse der Handlungsfähigkeit heutiger und kommender Generationen.

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