Suizidbeihilfe: Entwurf mit Augenmaß setzt sich durch

MdB Zeulner: Ängsten der Menschen mit verbesserter Hospiz- und Palliativversorgung begegnen
Heute beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Suizidbeihilfe. Dazu erklärte Emmi Zeulner MdB (CSU):
„Ich freue mich, dass sich in der heutigen Abstimmung der Gesetzentwurf meines Kollegen Michael Brand durchgesetzt hat, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Denn ich lehne die organisierte und gewerbliche Sterbehilfe in jeglicher Form ab; es darf kein Geschäft mit dem Tod geben. Darum habe ich auch für den Gesetzentwurf gestimmt. Die ‚Leistungen‘ von Sterbehilfevereinen und Einzelpersonen, die wiederholt Beihilfe zum Suizid leisten und bisher nicht belangt werden konnten, werden damit künftig verboten. Aus den Nöten eines Sterbenden darf kein Kapital geschlagen werden. Der Entwurf schränkt dabei aber das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht ein und lässt den legalen Rahmen der passiven und indirekten Sterbehilfe unberührt.
Für Angehörige, nahestehende Personen und Ärzte, die nicht geschäftsmäßig handeln, bleibt die jetzige Gesetzeslage unverändert. Meiner Ansicht nach sollte nicht die Sterbehilfe, sondern vielmehr die gute Sterbebegleitung im Mittelpunkt stehen. Das Lebensende muss unter der Prämisse stehen, dass der Patient individuell von Vertrauten aus seinem Umfeld betreut wird. Menschen, die nach einem schnellen Tod rufen, wollen oft nicht sterben, sie wollen nur nicht leiden. Statt Angebote zur Selbsttötung zu unterbreiten, gilt es das einmalige Angebot der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland weiter auszubauen und zu stärken, um so den Ängsten der Menschen zu begegnen. Als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion freue ich mich, dass wir hierzu mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung diese Woche einen großen und wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht haben.“

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