Vorschlag zur bevorzugten Zulassung junger Menschen zum Medizinstudium mit Wunsch zur Niederlassung im ländlichen Raum

Die heimische CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner präsentiert eine Möglichkeit, wie dem Ärztemangel in der Region entgegengetreten werden kann. „Viele junge Menschen aus unserer Region möchten gerne im ländlichen Raum bleiben und wären bereit sich nach einem Medizinstudium hier als Hausärzte niederlassen. Jedoch verhindert der hohe Numerus clausus – der bei dem Medizinstudium immerhin zwischen einer Abiturnote von 1,0 bis 1,2 angesetzt ist – bei Vielen leider die Zulassung zum Studium. Aber ein besseres Abi macht noch keinen besseren Arzt!“ so die Abgeordnete. Deshalb unterstützt sie die Idee, jungen Menschen, die sich verpflichten, ihre Praxis für einen gewissen Zeitraum im ländlichen Raum zu eröffnen, einen erleichterten Zugang zum Medizinstudium zu gewähren. Ausgangspunkt dafür ist der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung. Dieser sieht in Art. 9 Abs.1 Satz 1 Nr.2 vor, dass jeder fünfte Studienplatz „außergewöhnlichen Fällen“ vorbehalten ist. Darunter fallen gerade auch Bewerber/innen, die sich verpflichten, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben.

„Das könnte eine Antwort auf den künftigen Ärztemangel im ländlichen Raum sein“

„Eine gesicherte ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum ist von erheblicher Bedeutung für das Allgemeinwohl und eine Herzensangelegenheit. Deswegen könnte eine Verpflichtung im ländlichen Raum zu praktizieren unter die besonderen Fälle des besonderen öffentlichen Bedarfs fallen und so Studienplätze- losgelöst von dem strengen Numerus clausus- zur Verfügung stehen. Das kann unsere Lösung sein!“ so die Abgeordnete. „Dadurch könnte dem Ärztemangel in der Region langfristig entgegengetreten und der ländliche Raum gestärkt werden.“

Auch mögliche verfassungsrechtliche Bedenken wurden von ihr ausführlich beleuchtet. „Ein zentraler Punkt ist bei einer solch weitreichenden Idee natürlich die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Diese war bisher immer als Hinderungsgrund angeführt worden. Niemand möchte eine Ungleichbehandlung im Sinne von Art.3 GG unter den Bewerbern, die unter Umständen sogar die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG einschränkt. Nachdem diese Bedenken geprüft und ausgeräumt worden sind und feststeht, dass die Grundrechte aller gewahrt bleiben, werde ich nun alles daransetzen, die Umsetzung dieser Idee voranzutreiben. Dabei werde ich natürlich auch auf die Unterstützung durch die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml setzen. Wo ein politischer Wille ist, da gibt es auch immer Möglichkeiten der Umsetzung“ so Zeulner abschließend.

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