Wir fordern die Anpassung der November- und Dezemberhilfen für Brauereigaststätten und Vinotheken

Gerne unterstützen wir in Berlin unsere Kollegen des Bayerischen Landtages, allen voran den Bürgerbeauftragten der bayerischen Staatsregierung Michael Hofmann MdL, die in ihrem Dringlichkeitsantrag gestern nochmal deutlich gemacht haben, dass wir bei den Anspruchsberechtigungen für die November- und Dezemberhilfen auf Bundesebene nachsteuern müssen.
Aktuell ist es so, dass unsere Brauereigaststätten oder Vinotheken nur einen Anspruch haben, wenn sie weniger als 20 Prozent ihres Umsatzes mit dem Außerhausverkauf, wie dem Verkauf von Bier oder Wein, erwerben oder Gastro und Produktionsbetrieb in zwei getrennten GmbHs organisiert sind.
So ist das nicht zu rechtfertigen und nicht nachvollziehbar – die Hilfen müssen hier dringend an die realen Bedürfnisse vor Ort angepasst werden. Denn unsere Brauereigaststätten und Vinotheken vor Ort haben genauso unter dem ersten Lockdown und dem Wegfall der Sommerfeste gelitten wie der Rest der Gastronomie. Deswegen ist es nur gerecht, wenn für sie die gleichen Regeln gelten wie für die Gastronomie und sie nicht aus der November- und Dezemberhilfe rausfallen, wenn sie über 20% ihres Umsatzes mit Außerhausverkäufen machen. Das habe ich gestern so auch nochmal in der Fraktionssitzung deutlich gemacht und gemeinsam mit meinen Kollegen Holger Dremel, MdL und Thomas Silberhorn, MdB sowie unserer bayerischen Staatsministerin Melanie Huml, MdL in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, MdB gefordert.
Nur so können wir erreichen, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden!

#gemeinsamgegencorona #oberfranken #gaststätten

Archiv: