MdB Zeulner: „Prüfung einer weiteren Option wie der Bahnhof Marktschorgast barrierefrei gestaltet werden kann“

„Damit der Bahnhof in Marktschorgast wieder barrierefrei werden kann, müssen weitere Optionen geprüft werden kann, wie dies in finanzieller Hinsicht umgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit hierzu bietet das Kommunales Sonderbaulastprogramm, das im Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) geregelt ist“, so die Bundestagabgeordnete Emmi Zeulner für den Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels und Bamberg-Land.

Am Bahnhof Marktschorgast wurde aus Sicherheitsgründen eine Überquerungsanlage in Form einer Brücke über die Gleise gebaut. Allerdings ging dadurch die vorher gegebene Barrierefreiheit verloren.
Mit dem in 2022 neu beschlossenen Art. 13f Abs. 1 Nummer 5 BayFAG hat der Freistaat nun eine Fördermöglichkeit für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung im Übergangsbereich vom Individual- zum öffentlichen Verkehr geschaffen. Hierzu kann die Förderung durch den Freistaat bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die restlichen Kosten müssten durch die Gemeinde übernommen werden. Die Antragsfrist für die Umsetzung einer solchen Maßnahme endet laut Gesetz am 31. Dezember 2026.
„Ich bin enttäuscht von der Abwehrhaltung des Bundesverkehrsministeriums, obwohl wir da schon weiter waren. Wir werden als Gemeinde die Kosten ermitteln und prüfen, ob der Marktgemeinderat den Eigenanteil übernehmen will, damit wir dieses Thema endlich einer Lösung zuführen können“, so der Bürgermeister Marc Benker.
„Wir haben uns schon so viele Jahre lang für den barrierefreien Ausbau des Bahhofs Marktschorgast eingesetzt und werden jetzt nicht damit aufhören. Hierzu werden wir als Unionsfraktion auch nochmals den Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Michael Theurer, in den Bauausschuss des Bundestages einladen, damit dieser Stellug zum Thema der Barrierefreiheit an Bahnhöfen nehmen kann“, so Zeulner, Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
„Und wenn der Bund trotz eines Verschlechterungsverbotes die Kosten nicht übernehmen will, dann muss der Freistaat Bayern eben unterstützen“, so Landtagsabgeordneter Martin Schöffel.

Bild: Archivbild MdB Zeulner

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