MdB Zeulner: „Noch Plätze frei – Jetzt noch für die Landarztquote bewerben!“

Lichtenfels, 20.02.2020

„Neue Ärzte braucht das Land!“ Mit diesem Aufruf möchte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner in den letzten Tagen der Bewerbungsfrist nochmal auf die Landarztquote aufmerksam machen. „Bis zum 28. Februar 2020 können sich Studienanwärterinnen und Studienanwärter für das Medizinstudium noch auf einen der 110 Plätze der Landarztquote bewerben“, erklärt die Abgeordnete. „Wer sich also vorstellen kann, sich später als Ärztin oder Arzt in einer ländlichen Region niederzulassen, sollte seine Chance noch nutzen und sich auf jeden Fall bewerben. Denn noch sind Plätze für das Wintersemester 2020/2021 frei!“

Die in Bayern am 01.01.2020 eingeführte Landarztquote schafft die Möglichkeit, bis zu 5,8 Prozent aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für besondere Studienbewerberinnen und – bewerber zu vergeben. Die Besonderheit, die diese Bewerber gemeinsam haben ist, dass sie sich verpflichten, nach dem Studienabschluss als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (sog. Bedarfsgebiete) für einen Zeitraum von zehn Jahren hausärztlich tätig zu werden.

„Im Gegenzug gilt dann ein anderes Zulassungsverfahren für diese Bewerber, bei der die fachliche und persönliche Eignung besonders im Mittelpunkt steht“, erklärt Zeulner. „So werden im ersten Schritt neben dem normalen Eignungstest auch das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie Art und Dauer einer geeigneten ehrenamtlichen Tätigkeit mit in die Auswahl einbezogen. Besonders der Bezug zum Ehrenamt war mir sehr wichtig, weil das oft junge Menschen auszeichnet, die sich für ihre Heimat einsetzen und früh Verantwortung übernehmen. Das finde ich muss auch belohnt werden!“ Im zweiten Schritt geht es dann in die Auswahlgespräche, für die in der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz noch Näheres geregelt werden wird.

Zeulner betont die Notwendigkeit einer besonderen Regelung für die ländlichen Gebiete und erklärt damit auch, warum sie sich bereits seit vielen Jahren für die Einführung der Landarztquote eingesetzt hat: „Schon jetzt haben von den 9.300 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten mehr als ein Drittel das 60. Lebensjahr überschritten. Der Bedarf an motivierten Nachwuchs ist also mehr als da. Durch die Landarztquote können wir denjenigen einen Medizinstudienplatz zur Verfügung stellen, die bereit sind, besondere Verantwortung zu übernehmen und mit ihrer Arbeit einen Beitrag zu einer sicheren medizinischen Versorgung in sogenannten Bedarfsgebieten zu leisten“, so die Gesundheitspolitikerin.

Genauere Informationen finden Bewerberinnen und Bewerber ganz einfach unter www.landarztquote.bayern.de.

 

 

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