Neue Verordnung: Modellflieger von strengen „Drohnen-Regeln“ ausgenommen

MdB Zeulner: Unsere Kritik wurde ernstgenommen und eine Lösung für die Modellflugplätze gefunden – Entwurf im Kabinett vorgelegt

„Die CSU hat sich stark gemacht und das Ergebnis ist das richtige: die Modellflieger können künftig ihr Hobby auf Modellflugplätzen weiterhin ungehindert ausüben. In der neuen Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, die Bundesminister Alexander Dobrindt am gestrigen Mittwoch dem Kabinett vorlegte, werden die Interessen des Modellflugsports umgesetzt und eine sachgerechte Lösung gefunden“, teilt Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels, Bamberg-Land) mit. „Unsere Kritik kam also ganz oben an. Die neuen strengeren Regeln für unbemannte Flugobjekte gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme ist, dass man eine Plakette mit Name und Adresse der Besitzer anbringen muss. Es freut mich sehr, dass unser Engagement und unsere Initiativen für die Belange der Modellflieger Erfolg hatten.“
Wie bereits berichtet hatte sich MdB Emmi Zeulner in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass bei der Novellierung der Luftverkehrs-Ordnung eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Interessen der Modellflieger als auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Weiterentwicklung von Luftfahrttechnologien gerecht wird. Zahlreiche Modell-Piloten hatten sich an die Bundestagsabgeordnete gewandt, weil sie ihr Hobby durch die geplanten Neuregelungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefährdet sahen.
Deswegen hatte MdB Zeulner im Juli eigens ihren Parteikollegen, MdB Florian Oßner, Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, zu einer Diskussionsrunde nach Scheßlitz eingeladen. Bei diesem Termin erörterten die Abgeordneten gemeinsam mit den Modellfliegern Lösungsmöglichkeiten und welche Punkte im neuen Entwurf besonders berücksichtigt werden sollten. Die Sorgen, Kritikpunkte und Lösungsvorschläge der Modellflieger trug MdB Zeulner direkt an Bundesminister Alexander Dobrindt heran.
„Ich freue mich sehr, dass der Bundesminister ein offenes Ohr für unser Anliegen hatte“, betont die Bundestagsabgeordnete. „Der neue Entwurf wird allen Interessen gerecht: Es werden klare Regelungen für den zukünftigen Gebrauch von Drohnen geschaffen, ohne die Modellflieger über die Maßen zu reglementieren.“ MdB Zeulner weiter: „Es ist mir sehr wichtig, dass die Modellflieger auch in Zukunft uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können und dieser tolle Sport nicht durch überzogene Auflagen kaputt gemacht wird. Dafür setze ich mich gerne ein.“
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Grundsätzliches Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern. Ausnahme: Modellflugplätze.
  • Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden, um den Halter im Schadensfall schnell feststellen zu können.
  • Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm muss der Steuerer von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrsystemen neben der Plakette zusätzlich den Nachweis besonderer Kenntnisse erbringen.
  • Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrsysteme ab einer Gesamtmasse von fünf Kilo wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt wird.
  • Der Betrieb in und über sensiblen Bereichen ist grundsätzlich verboten, wie z. B. über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen etc. Behördliche Ausnahmeerlaubnisse sind aber möglich.
  • Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig.

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