Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes

MdB Zeulner: “Weichen für eine moderne Pflegeausbildung gestellt” 
„Wir haben die Weichen gestellt für eine moderne Pflegeausbildung, die eine sehr gute finanzielle Ausstattung erhält und die die Attraktivität der Pflegeberufe steigern wird“, berichtet die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner zu der Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes im Deutschen Bundestag. „Pflege ist und bleibt eines der drängendsten Themen unserer Zeit und es galt daher mit dem Pflegeberufegesetz die Grundlagen zu schaffen, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Wir haben derzeit knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige und die Zahl wird sich voraussichtlich bis 2030 um etwa 50 Prozent erhöhen. Das sind Zahlen, die ein Handeln notwendig machen. Ohne unsere wertvollen Pflegekräftenachwuchs können wir dieser Herausforderung aber nicht erfolgreich begegnen.“
Das Pflegeberufereformgesetz hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, durch eine neue generalistische Pflegeausbildung den künftigen Anforderungen zu begegnen. Vor allem die flexiblere Einsetzbarkeit innerhalb der Pflegebereiche nach dem Abschluss, soll junge Leute anregen, den generalistischen Pflegeberuf zu wählen. Künftig werden die Auszubildenden zwei Jahre gemeinsam einheitlich ausgebildet und können sich dann entscheiden, ob sie den generalistischen Weg weitergehen oder sich im letzten Abschnitt für eine Spezialisierung im Bereich der Kinder- oder Altenpflege entscheiden.
Besonders hervorzuheben sei die direkte Entlastung der Auszubildenden. „Ein toller Erfolg, der auch direkt bei den Auszubildenden zu spüren sein wird, ist, dass wir das Schuldgeld abschaffen“, freut sich die Abgeordnete. Die Finanzierung wird durch das Gesetz auf eine breitere Basis gestellt: „Wir schaffen einen bundeseinheitlichen Umlagefonds, bei dem nicht mehr nur diejenigen die Kosten tragen, die ausbilden, sondern auch nicht ausbildende Einrichtungen mit zur Finanzierung herangezogen werden“, so die Gesundheitspolitikerin. Die Kostenbeiträge werden jeweils in einen Ausbildungsfonds auf Landesebene eingezahlt. „Die Ausbildungszahlen werden nicht mehr durch finanzielle Vorgaben gedeckelt, sondern wir finanzieren eine am Bedarf orientierte Ausbildung.“ Dabei finanziert der Fonds die Gesamtkosten der gemeinsamen Pflegeausbildungskosten, das heißt die laufenden Schulkosten, die Kosten der Ausbildungsvergütung und die sonstigen Kosten der praktischen Ausbildung.
Darüber hinaus war es wichtig, eine Zwischenprüfung einzuführen. „Doch man darf das gelernte Wissen, welches ja dennoch vorhanden ist, nicht ungenutzt lassen“, meint Zeulner. „Es war ein wichtiger Schritt, die Zwischenprüfungen einzuführen. Zwar stellt das Bestehen der Zwischenprüfung keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung dar, aber ein Bestehen wirkt sich als Sicherheitsnetz für die Auszubildenden aus. Denn sie können, auch wenn die Abschlussprüfung am Ende nicht bestanden wird, mit der Zwischenprüfung im Bereich der Pflege arbeiten. So verlieren wir diese Auszubildenden nicht für die Pflege“, erklärt die Abgeordnete.
„Wir investieren bewusst in die Pflegeausbildung, um die Qualität langfristig auf dem hohen Standard zu halten und wo nötig auch zu verbessern. Dies muss praxisgerecht geschehen, weshalb wird die Mittel für die Qualitätsverbesserung, insbesondere für eine bessere und intensivere Praxisanleitung, aufstocken.“
Ein weiterer Erfolg sei es, das die drei Berufsabschlüsse – insbesondere der der Kinderkrankenpflege, erhalten bleibe. „Damit haben wir die Wahlfreiheit der Auszubildenden gesichert“, so Zeulner. „Ein wichtiger Punkt ist auch, dass wir den Zugang für die Hauptschul-Absolventen erhalten konnten und somit niemanden durch die Reform ausschließen.“
Doch die Gesundheitspolitikerin sieht auch kritische Punkte, die sie in den Sitzungen in den gesundheitspolitischen Runden wiederholt angebracht hat: „So gut und sinnvoll das Ziel ist, flexibel einsetzbare Arbeitskräfte zu haben, so kritisch sehe ich das in Bereichen, bei denen die Spezialisierung zum Teil zwingend notwendig ist – wie zum Beispiel in der Kinderkrankenpflege. Denn die Anforderungen der Kinderkrankenpflege sind zu verschieden im Vergleich zu denen der Kranken – und Altenpflege. Eine Angleichung hierbei kann daher nicht im Sinne der Patienten und der Qualität sein. Das Hauptargument für die Generalistik ist der Umstand, dass sich die Anforderungen in der Kranken- und Altenpflege immer weiter angleichen. So nimmt zum Beispiel die Anzahl der an Demenz erkrankten Menschen in der Krankpflege immer weiter zu und umgekehrt müssen sich die Altenpflegekräfte zunehmend mit den Problemen der Wunderversorgung beschäftigen. Denn dadurch, dass die Menschen immer älter werden und aber auch immer später in die Pflegeheime gehen, steigt die Pflegebedürftigkeit dort weiter an. Die Kompetenzen die gefordert sind, überschneiden sich bei diesen beiden Berufsbildern spürbar. Doch im Umkehrschluss zeigt sich auch ganz deutlich, dass die Anforderungen und die Bedürfnisse an und in der Kinderkrankenpflege ganz andere sind. Und sich diese durch den demografischen Wandel auch nicht geändert haben. Eine gemeinsame Ausbildung ist hier nicht zielführend. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ausbildung der Kinderkrankenpflege abgetrennt von der generalistischen Ausbildung erfolgen sollte“, so die Politikerin kritisch. „Leider konnte ich mich damit nicht durchsetzen.“
Auf die Zukunft der kleinen Pflegeschulen will MdB Zeulner ebenfalls ein besonderes Augenmerk legen und die Entwicklung genau beobachten: „Wir brauchen die Pflegekräfte vor allem auch in der Fläche außerhalb der Ballungszentren. Dieses Ziel werden wir aber nur erreichen, wenn wir auch die kleinen Schulen erhalten. Denn Studien zeigen, dass dort, wo ausgebildet wird, die Arbeitskräfte gehalten werden können. Durch die Generalistik werden gerade die kleinen Schulen vor große Herausforderungen gestellt. Wir werden daher genau beobachten müssen, wie sich das entwickelt, um dann, wenn es nötig wird, diese Schulen zu unterstützen und ihnen nicht die Existenzgrundlage zu entziehen.“
Doch bei allen Bedenken sieht Zeulner die Vorteile, die vor allem eine bessere finanzielle Ausstattung bietet. Denn letztlich gehe es doch um eines: „Pflegekräfte bedarfsgerecht auszubilden und eine flächendeckende Versorgung für die Zukunft sicherzustellen“, so Zeulner überzeugt.

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