Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II

Zeulner: „Größte Reform in der Geschichte der Pflegeversicherung“
Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung des Pflegestärkungsgesetz II beraten und beschlossen.
MdB Emmi Zeulner (CSU): „Einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der den Betroffenen ganzheitlich erfasst, verspricht die Politik bereits seit Jahren. Immer wurden Zweifel geäußert, ob wir die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag wirklich halten können. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II lösen wir die Zusagen umfassend ein und leiten einen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung ein. Die Reform ist die größte in der Geschichte der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Begutachtungsverfahren erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob körperliche oder psychische Einschränkungen vorliegen. Insbesondere dementiell Erkrankte werden damit besser gestellt. Maßstab für die Einstufung ist künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person, die Pflege wird den individuellen Bedürfnissen besser gerecht.“
Die Reform kommt laut Zeulner einer Vielzahl an Menschen zugute: „Mittelfristig werden bis zu 500.000 Menschen, die bisher nicht im System berücksichtigt wurden, Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Besonders wichtig ist mir, dass mit der Reform niemand schlechter gestellt wird. Wer bereits Leistungen bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet, ohne dass dafür ein neuer Antrag notwendig wäre. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen nicht mehr mit den einzelnen Pflegegraden ansteigt, er wird bundeseinheitlich bei 580 Euro eingefroren. Eine Verschlechterung des Zustandes und eine damit verbundene Höherstufung bei den Pflegegraden führt – anders als heute – in Zukunft nicht mehr zu finanziellen Mehrbelastungen der Pflegebedürftigen. Auch für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen: Sie werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.“
Mit dem Gesetz wurde auch ein neues Instrument der Qualitätsberichterstattung in Pflegeheimen auf den Weg gebracht. Zeulner: „Der Pflege-TÜV ist ganz klar gescheitert, die Benotung ist irreführend und bei einer bundeweiten Durchschnittsnote von 1,3 nicht aussagekräftig. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir den heutigen Pflege-TÜV innerhalb der nächsten zwei Jahre abschaffen. Stattdessen bringen wir ein neues Instrument für die Qualitätsberichterstattung auf den Weg, das die Ergebnisqualität stärker in den Mittelpunkt rückt und auf das sich Angehörige wie Bewohner verlassen können.
Das Gesetz wird ab 2016 in Kraft treten und ab 2017 wirken. Gute Pflege gibt es nicht umsonst: Für die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Verbesserungen der Leistungen steigen die Beitragssätze zum 01. Januar 2017 um 0,2 Prozent.“
Berlin, 13.11.2015

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