Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz MdB Emmi Zeulner: „Selbstbestimmte Entscheidungen bleiben möglich und werden gestärkt!“

Berlin, 02.07.2020

 

Am Donnerstag, den 02.07.2020, wurde das Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und der Rehabilitation (IPReG) im Parlament verabschiedet. Das Gesetz hat gerade in den letzten Wochen bei vielen Menschen zu großer Verunsicherung geführt. Vor allem die neuen Regelungen zur Versorgung von Beatmungspatienten rief bei vielen die Befürchtung hervor, dass künftig eine Versorgung in der Häuslichkeit nicht mehr oder nur schwer möglich sein wird.

„Die häusliche Intensivpflege von Beatmungspatienten ist ein sehr sensibles Thema. Es geht darum, in einer Situation, in der man schwach und auf Hilfe angewiesen ist, in seiner gewohnten Umgebung sein zu wollen. Umgeben von seinen Liebsten. Das verstehe ich sehr gut und ich nehme die Ängste der Menschen hier sehr ernst. Doch entgegen dieser Sorgen bedeuten die Neuerungen gerade kein Abschwächen der Selbstbestimmtheit, sondern vor allem eine Sicherung einer guten und patientenorientierten Versorgung – bei Erhalt der selbstbestimmten Entscheidung“, betont die Gesundheitspolitikerin und heimische Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU). „Eine ganz entscheidende Neuerung ist, dass alle Beteiligten gesetzlich verpflichtet werden, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und im Sinne des Patienten eine Zielvereinbarung zu schließen. Nichts passiert über den Kopf der Betroffenen hinweg. Sie sind immer eingebunden und jeder wird individuell betrachtet, um die beste Lösung zu finden. Das bedeutet konkret, dass sich bei Problemen die Krankenkasse, der Medizinische Dienst, die Betroffenen selbst und die Leistungserbringer, wie die Jugend- oder auch die Eingliederungshilfe, zusammensetzen müssen. So stärken wir die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen durch eine enge Kooperation mit den jeweils verantwortlichen Trägern.“

Selbstbestimmung und eine hochwertige Versorgung seien ganz zentrale Ziele des Gesetzes. „Um das Ziel einer selbstbestimmten Entscheidung zu verstärken, haben wir im Gesetz als Parlament nochmal nachgebessert und explizit festgeschrieben, dass den berechtigen Wünschen der Patienten zu entsprechen ist“, betont Zeulner.

Mit dem Gesetz ginge es in aller erster Linie darum, den besonderen Bedarfen der Patienten in der außerklinischen Intensivpflege gerecht werden und schwarze Schafe bei der Versorgung auszufiltern. „Für mich ist entscheidend, dass wir diejenigen schützen, die in dem System die Schwächsten sind: die Beatmungspatienten selbst. Für diese muss eine qualitativ hochwertige Versorgung nach dem aktuellen medizinischen und pflegerischen Standards gesichert werden – unabhängig vom Geldbeutel der Versicherten und deren Angehörigen. Denn nur dann ist die Entscheidung für die häusliche oder vollstationäre Versorgungsvariante eine wirklich freie“, erläutert Zeulner. „Wenn man sich die Realität ansieht, ist es leider so, dass teilweise eine Versorgung in der Häuslichkeit gewählt wird, weil eine andere vollstationäre Pflege finanziell einfach nicht gestemmt werden kann.“ Aktuell beträgt die Zuzahlung für eine Unterbringung des Versicherten in einer vollstationären Einrichtung bis zu 3.000€ im Monat. „Das ist für viele einfach nicht machbar. Die Wahlfreiheit besteht hier de facto dann gar nicht“, erklärt die Gesundheitspolitikerin. Das neue Gesetz setzt hier an und senkt die Eigenanteile in erheblichem Maß. „Die Zuzahlung wird auf 10€ pro Tag reduziert und bei 280€ pro Monat gedeckelt. Das stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen.“ Dennoch bleibt selbstverständlich die Möglichkeit die außerklinische Intensivpflege zuhause oder sonst an einem geeigneten Ort zu erbringen weiter bestehen. „Wir schaffen somit die Grundlagen für eine wirkliche Entscheidungsfreiheit.“

 

Das Gesetz verfolgt als oberstes Ziel, die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern, indem auch, neben den genannten Punkten, für Krankenhäuser und Heime die Pflicht zur Beatmungsentwöhnung festgeschrieben wird. „Die Zahl der Beatmungspatienten steigt seit Jahren immer weiter an und es gibt auch in meinem Wahlkreis viele gute Einrichtungen, die hier eine hervorragende Arbeit im Sinne der Patienten machen. Uns geht es mit dem Gesetz darum, die schwarzen Schafe zu treffen, die die Hilflosigkeit der Betroffenen ausnutzen und bei denen der finanzielle Aspekt teilweise über dem Wohl der Patienten steht. Deswegen ist es so entscheidend, dass wir die Fehlanreize beseitigen. Es kann nicht sein, dass es für Krankenhäuser oder andere Einrichtungen lukrativer ist, die Patienten in der Beatmung zu belassen, als diese zu entwöhnen“, macht Zeulner deutlich. „Zwei Drittel der beatmeten Patienten könnten entwöhnt werden. Für diese müssen wir eine solche Entwöhnung möglich machen und alles für eine Verbesserung ihrer Situation tun. Und natürlich braucht eine Entwöhnung Zeit und personelle Ressourcen, aber wenn wir uns mal bewusst machen, was eine dauerhafte Beatmung für einen Patienten bedeutet, dann wird klar, dass jeder Aufwand gerechtfertigt ist und betrieben werden muss. Wir müssen die Einrichtungen bei der Entwöhnung mehr in die Verantwortung nehmen“, betont sie. Dafür werden unter anderem einheitliche Qualitätsvorgaben und Standards für die Leistungserbringer entwickelt, was zum Beispiel die personelle Ausstattung und das Qualitätsmanagement betrifft. Darüber hinaus werden Krankenhäuser verpflichtet, bei einer Verlegung oder Entlassung des Patienten den Beatmungsstatus von einem Facharzt qualifiziert festzustellen. „Auch hier gilt es frühzeitig ein Entwöhnungspotenzial zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. In jeder Phase der Behandlung muss die Möglichkeit geprüft werden, ob es dem Patienten künftig ermöglicht werden kann, ohne Beatmung zu leben. Wenn Krankenhäuser das nicht machen, müssen sie zurecht mit Abschlägen rechnen“, so Zeulner. „Mit den Regelungen stellen wir das Wohl des Patienten und seine gute Versorgung in den Mittelpunkt.“

 

Neben den Neuerungen im Bereich der Intensivpflege bringt das Gesetz auch viele Verbesserungen im Bereich der Rehabilitation voran. „Wir erleichtern zum Beispiel den Zugang zur medizinischen Rehabilitation, indem künftig der alleine Arzt entscheidet, bei wem die Voraussetzungen für eine geriatrische Reha vorliegen und so keine Überprüfung durch die Krankenkassen mehr erfolgt. Das ist ein Punkt, der auch an mich als Abgeordnete immer wieder von Betroffenen herangetragen wurde. Das kommt den Versicherten direkt zu Gute, vereinfacht das Verfahren und beschleunigt den Zugang zu Reha-Maßnahmen. Auch Anschluss-Rehas sollen in noch festzulegenden Fällen ohne zusätzliche Überprüfung der Kassen gewährt werden können. So stärken wir den Grundsatz „Reha vor Pflege“ und erleichtern den Zugang“, erklärt die Bundestagsabgeordnete. Auch brauchen die Krankenkassen künftig eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, um ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen in Zweifel zu ziehen.

 

„Insgesamt schafft das Gesetz wirkliche Verbesserungen für die Versicherten. Gerade weil hier sensible Bereiche betroffen sind, werden wir sehr genau auf die Entwicklungen in diesem Bereich achten, um frühzeitig bei Fehlentwicklungen gegensteuern zu können“, versichert Emmi Zeulner.

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