MdB Zeulner: „Gute-KiTa-Gesetz“ für mehr Personal nutzen

Berlin, 14.12.2018

Mit dem heute beschlossenen Gesetz stellt der Bund den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. MdB Zeulner fordert, dass das Geld vor allem für mehr Qualität und Personal in den KiTas ausgegeben wird.

Bundestag und Bundesrat haben sich heute beim „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (Gute-KiTa-Gesetz) geeinigt. „Bei der praktischen Umsetzung müssen wir in Bayern besonders auf eine steigende Qualität in der Betreuung achten“, fordert Emmi Zeulner, Bundestagsabgeordnete für Kulmbach, Lichtenfels, und Bamberg-Land.

Der Bund wird in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro an die Länder ausschütten. Da die Betreuungssituation vor Ort sehr unterschiedlich ist, können die Länder selbst entscheiden, für welche der insgesamt zehn Handlungsfelder sie die Bundesmittel einsetzen. Von besonderer Bedeutung sind dabei einige Hauptpunkte: „Das Geld muss vor allem in einen besseren Personalschlüssel investiert werden. Denn was von den Erzieherinnen und Erziehern geleistet wird, ist herausragend“, stellt MdB Emmi Zeulner fest. „Es muss Frauen möglich sein, Familie und Beruf mit gutem Gewissen zu vereinbaren, wohl wissend, dass dies immer ein Spannungsfeld bleiben wird.“

Damit Mütter ihre Kinder gut behütet wissen, sollen die Bundesfördermittel nicht nur in einen angemessenen Fachkraft-Kind-Schlüssel investiert werden, sondern auch in den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, wie zum Beispiel erweiterte Öffnungszeiten. Genauso wichtig ist es, qualifizierte Fachkräfte für den Beruf zu begeistern und darin zu halten. Außerdem sollen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen entlastet und gestärkt werden, etwa durch Fort- und Weiterbildungen. Auch soll es möglich sein, Zeitfenster für Leitungsaufgaben zu schaffen. Sollte ein Bundesland keine Maßnahmen in einem dieser Handlungsfelder umsetzen, muss es dies besonders begründen.

„Für mich ist es zudem besonders wichtig, einen Schwerpunkt auch auf die Sprachförderung zu setzen, weil die Sprache der Grundstein ist für eine gute Entwicklung des Kindes, und zwar über den Kindergarten hinaus. Dafür müssen wir regionale Antworten finden, auch das gibt das Gesetz her“, betont Emmi Zeulner, MdB.

Der Bund schließt mit jedem einzelnen Land einen Vertrag, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden soll. Die Länder wiederum sollen die Belange aller beteiligten Akteure – wie die der Träger oder Eltern – dabei berücksichtigen.

Zusätzlich zu den Qualitätsmaßnahmen können die Länder das Bundesgeld auch für die Senkung der Elternbeiträge verwenden. Geringverdiener, also Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, als auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag, sollen komplett befreit werden.

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