Krankenhausreform bringt entscheidende Verbesserungen

MdB Zeulner: Sorgen der Krankenhäuser wurden ernst genommen und in Verhandlungen berücksichtigt.
Am vergangenen Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Krankenhausstrukturgesetz. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde an vielen Stellen nachgebessert. Bund, Länder sowie die Koalitionsfraktionen hatten sich in den Verhandlungen darauf geeinigt, die finanziellen Mittel für die Versorgung Patienten im Krankenhaus nochmals aufzustocken. Insbesondere die Personalausstattung im Pflegebereich wird durch weitere Maßnahmen deutlich verbessert. Dafür werden zusätzliche 800 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt.
MdB Emmi Zeulner (CSU) betont: „Damit wird die Pflege in Krankenhäusern noch einmal deutlich gestärkt, einem wesentlichen Kritikpunkt an der Krankenhausreform wird Rechnung getragen. In den vielfältigen Gesprächen mit Vertretern von Verwaltung und Personal der Kliniken meines Wahlkreises hat sich gezeigt, dass viele Sorgen mit der Krankenhausreform verbunden sind. Vorrangig wurde die finanzielle Ausstattung der Kliniken für die Personalkosten thematisiert. Diese Sorgen haben ich und meine Kollegen der CSU-Landesgruppe sehr ernst genommen. Die CSU-Landesgruppe hat deshalb in den Verhandlungen auf Bundesebene den Vorschlag eingebracht, den 2016 auslaufenden Versorgungszuschlag durch einen Pflegepersonalzuschlag zu ersetzen.
Dieser Vorschlag ist erfreulicherweise aufgegriffen worden. Somit stehen den Krankenhäusern weiterhin jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bundesweit beziehungsweise 77 Millionen Euro in Bayern zur Verfügung. Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer als bisher gedeckt werden. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus kann nur gelingen, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Der Pflegepersonalzuschlag wird gezielt nach den jeweiligen Personalkosten für Pflegekräfte auf die Häuser verteilt. Dieser Betrag ergänzt das bereits vorgesehene Pflegestellenförderprogramm, für das 660 Millionen Euro bundesweit vorgesehen sind. Damit unterstützen wir die Krankenhäuser dabei, mehr Pflegepersonal einzustellen und dauerhaft zu finanzieren.
Die Expertenkommission ‚Pflegepersonal im Krankenhaus‘, die eine nachhaltige Lösung für die Berücksichtigung der Personalkosten im Vergütungssystem der Krankenhäuser finden soll, hat Anfang Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Aus der Arbeit der Kommission erhoffe ich mir weitere wichtige Impulse.
Des Weiteren sorgen wir im Zuge der Krankenhausreform mit einem neuen Hygieneförderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro dafür, dass Krankenhäuser zusätzliches Hygienepersonal einstellen und fortbilden können, damit künftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Auf Initiative von CDU und CSU haben Bund und Länder zudem einen hälftigen Ausgleich für steigende Lohnkosten infolge von Tarifanpassungen beschlossen. Damit unterstützen wir die Kliniken dabei, die steigenden Personalkosten zukünftig besser aufzufangen. Damit haben wir auch einem Wunsch der Landräte meines Wahlkreises entsprochen.
Ein wichtiger Punkt sind für mich zudem die Verbesserungen bei der pflegerischen Übergangsversorgung. Immer wieder berichteten mir Patienten, dass sie nach der Entlassung aus der Klinik oder einer ambulanten Operation nicht die notwendige pflegerische Unterstützung erhielten. Diese Versorgungslücke schließen wir, indem wir die bestehenden Leistungsansprüche erweitern. Konkret stehen den Versicherten in solchen Fällen künftig Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu und sie erhalten einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreicht, können Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Im Ergebnis bin ich mit der Krankenhausreform sehr zufrieden und danke all jenen im Wahlkreis, die mir im Vorfeld mit konstruktiver Kritik und Verbesserungsvorschlägen zielorientierte Hinweise gegeben haben.“
Berlin, 06.11.2015

Archiv: